Mit dem am 18.07.2019 in Kraft getretenen Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch (BGBl. I S. 1066) wurden die Aufgaben und Befugnisse für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung (FKS) erweitert.
Mit dem Gesetz verfolgt der Gesetzgeber zum einen das Ziel, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer noch besser vor illegalen Lohnpraktiken und Arbeitsausbeutung zu schützen. Weiterhin soll Schwarzarbeit, Sozialleistungsmissbrauch und illegaler Beschäftigung noch konsequenter entgegengewirkt werden.
Dieses Ziel verfolgt der Gesetzgeber, indem er die bisherigen Aufgaben und Befugnisse des Zolls erweitert. Der Zoll soll künftig auch gegen die rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme von Kindergeld und gegen die unzulässige Anbahnung von illegaler Beschäftigung auf Arbeitnehmerbörsen vorgehen.
Zur Umsetzung dieses Zieles wird das Personals in der Zollverwaltung signifikant aufgestockt. Es sollen rund 3.500 Stellen zusätzlich für die FKS geschaffen werden.
Die einzelnen Neuerungen, die durch das Gesetz realisiert werden, finden Sie hier: